
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens können sich noch
Änderungen an der Fördersumme ergeben. Bliebe es bei der Bundesförderung in der
beantragten Höhe von 175 Millionen Euro, dann wäre eine Kofinanzierung des
Landes in Höhe von etwa 95 Millionen Euro und der Kommunen in Höhe von knapp 30
Millionen Euro erforderlich. Damit würde die festgestellte
„Wirtschaftlichkeitslücke“ in Höhe von insgesamt rund 300 Millionen Euro
gedeckt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt veranschlagten Investitionskosten
von 450 Millionen Euro wäre dann von den Breitbandanbietern selbst
aufzubringen.
Insgesamt zielen die Ausbauplanungen in Thüringen jeweils
auf einen flächendeckenden Ausbau mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde
schnellem Internet. Die Förderanträge für das Bundesprogramm kommen aus 21
Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats, 705 von insgesamt 849
Gemeinden in Thüringen befinden sich damit jetzt im Förderverfahren. Dabei
handelt es sich nur zu einem kleinen Teil um Kommunen, die noch gar nicht an
das Breitbandnetz angeschlossen sind – sondern überwiegend um solche, die nur stellenweise
(oft z.B. in den Randlagen) weißen Flecken aufweisen oder die noch über zu
langsame Internetzugänge verfügen.
Angesichts des äußerst komplexen Antragsverfahrens
habe das Gesamtergebnis alle Erwartungen übertroffen, betonte der
Wirtschaftsminister. Der Kofinanzierungsanteil des Landes soll insbesondere
aus Mitteln des Landesprogramms Breitband und der „Digitalen Dividende“
(Versteigerung von freigewordenen Funkfrequenzen) bereitgestellt werden. „Im
Landeshaushalt ist in den kommenden Jahren dafür Vorsorge getroffen“, sagte
Tiefensee. Die Kommunen ihrerseits können u.a. Mittel aus dem kommunalen
Investitionspaket des Landes nutzen, um ihren Eigenanteil sicherzustellen. (em/tl).
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