Samstag, 9. Juli 2016

Darf die Ehefrau den Betriebs-PKW fahren?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. Juli 2014 (AZ: X R 24/12) Grundsätze zur Beurteilung von Fallgestaltungen aufgestellt, in denen ein Pkw, der einem Ehegatten gehört, von beiden Ehegatten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wird.

Im Streitfall war der Ehemann Eigentümer eines Pkw, der zu seinem Betriebsvermögen gehörte. Er zog daher sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben ab und versteuerte die private Pkw-Nutzung pauschal mit monatlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises.

Die Ehefrau führte ebenfalls einen kleinen Betrieb. Sie hatte keinen eigenen Pkw, sondern nutzte für ihre Betriebsfahrten den Pkw des Ehemanns. An den entstehenden Pkw-Kosten beteiligte sie sich nicht. Gleichwohl setzte sie einkommensteuerlich einen Pauschalbetrag von 0,30 €/km als Betriebsausgabe ab.


Das Finanzamt hat diesen Pauschalbetrag nicht zum Abzug zugelassen, was der BFH im Ergebnis auch bestätigt hat. Betriebsausgaben setzen das Vorhandensein von Aufwendungen voraus. An solchen (eigenen) Aufwendungen fehlt es aber, wenn der Nutzer eines Pkw für die Nutzung keinerlei Kosten tragen muss. (em/tl).

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